Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023.
17. Juli 2023
Stimmberechtigte laut Stimmregister: 2'096
Anwesend: 135
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 22. Juni 2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
3. Genehmigungen Kreditabrechnungen
a) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Sanierung der Strasse und der Strassenbeleuchtung Kindergartenstrasse Ost / Bünzweg Süd
b) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Sanierung der Kanalisationsleitung Kindergartenstrasse Ost / Bünzweg Süd
c) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Umlegung und Sanierung der Wasserleitung Kindergartenstrasse Ost / Bünzweg Süd
d) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Betonsanierung der Abwasserstrassen in der ARA „im Blettler“, Wohlen
4. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes pro 2022
5. Genehmigung des Verpflichtungskredits im Betrag von CHF 185‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer für den Ausbau der Informatikmittel in der Schule und im Kindergarten
6. Genehmigung des Verpflichtungskredits für einen 3jährigen Testbetrieb für die Busanbindung Büelisacker im Gesamtbetrag von CHF 80‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
7. Sanierung Bremgarterstrasse
a) Kenntnisnahme Gemeindeanteil für die Anpassung der beiden Buskanten „altes Schulhaus“ nach Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Betrag von
CHF 170'000.00 inkl. Mehrwertsteuer (Dekretsbeitrag)
b) Kenntnisnahme Gemeindeanteil für die Deckbelagssanierung Bremgarterstrasse mittels lärmmindernden Belags im Betrag von CHF 325'000.00 inkl. Mehrwertsteuer (Dekretsbeitrag)
c) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Aufhebung des Regenüberlaufs RA 14 inkl. Vergrösserung der Ableitung im Betrag von CHF 900‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
d) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung der Trinkwasserleitung im Bereich der Bushaltestellen im Betrag von CHF 75'000.00 inkl. Mehrwertsteuer
e) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung der Strassenbeleuchtung an der Bremgarterstrasse im Betrag von CHF 290’000.00 inkl. Mehrwertsteuer
f) Genehmigung des Verpflichtungskredits für den Bau eines Buswartehäuschens und eines Velounterstands im Betrag von CHF 55‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
g) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Aufwertung des Platzes um den Dorfbrunnen im Betrag von CHF 35‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
8. Sanierung Schulhausstrasse/Gotthardweg/Banneggweg
a) Genehmigung des Zusatzkredits für den Ausbau des Abwassernetzes im Betrag von CHF 25‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
b) Genehmigung des Zusatzkredits für den Ausbau des Wasserleitungsnetzes im Betrag von CHF 20‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
c) Genehmigung des Zusatzkredits für den Strassenbau und die Erneuerung der Strassenbeleuchtung im Betrag von CHF 85‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
9. Genehmigung des Verpflichtungskredits im Betrag von CHF 1‘200‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer für die Sanierung des Sportplatzes Bannegg sowie den Einbau eines Kunstrasenfeldes
Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit der Publikation von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Ablauf der Referendumsfrist: 31. Juli 2023
Anwesend: 135
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 22. Juni 2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung des Protokolls
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
3. Genehmigungen Kreditabrechnungen
a) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Sanierung der Strasse und der Strassenbeleuchtung Kindergartenstrasse Ost / Bünzweg Süd
b) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Sanierung der Kanalisationsleitung Kindergartenstrasse Ost / Bünzweg Süd
c) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Umlegung und Sanierung der Wasserleitung Kindergartenstrasse Ost / Bünzweg Süd
d) Genehmigung der Kreditabrechnung über die Betonsanierung der Abwasserstrassen in der ARA „im Blettler“, Wohlen
4. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes pro 2022
5. Genehmigung des Verpflichtungskredits im Betrag von CHF 185‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer für den Ausbau der Informatikmittel in der Schule und im Kindergarten
6. Genehmigung des Verpflichtungskredits für einen 3jährigen Testbetrieb für die Busanbindung Büelisacker im Gesamtbetrag von CHF 80‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
7. Sanierung Bremgarterstrasse
a) Kenntnisnahme Gemeindeanteil für die Anpassung der beiden Buskanten „altes Schulhaus“ nach Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Betrag von
CHF 170'000.00 inkl. Mehrwertsteuer (Dekretsbeitrag)
b) Kenntnisnahme Gemeindeanteil für die Deckbelagssanierung Bremgarterstrasse mittels lärmmindernden Belags im Betrag von CHF 325'000.00 inkl. Mehrwertsteuer (Dekretsbeitrag)
c) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Aufhebung des Regenüberlaufs RA 14 inkl. Vergrösserung der Ableitung im Betrag von CHF 900‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
d) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung der Trinkwasserleitung im Bereich der Bushaltestellen im Betrag von CHF 75'000.00 inkl. Mehrwertsteuer
e) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung der Strassenbeleuchtung an der Bremgarterstrasse im Betrag von CHF 290’000.00 inkl. Mehrwertsteuer
f) Genehmigung des Verpflichtungskredits für den Bau eines Buswartehäuschens und eines Velounterstands im Betrag von CHF 55‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
g) Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Aufwertung des Platzes um den Dorfbrunnen im Betrag von CHF 35‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
8. Sanierung Schulhausstrasse/Gotthardweg/Banneggweg
a) Genehmigung des Zusatzkredits für den Ausbau des Abwassernetzes im Betrag von CHF 25‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
b) Genehmigung des Zusatzkredits für den Ausbau des Wasserleitungsnetzes im Betrag von CHF 20‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
c) Genehmigung des Zusatzkredits für den Strassenbau und die Erneuerung der Strassenbeleuchtung im Betrag von CHF 85‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer
9. Genehmigung des Verpflichtungskredits im Betrag von CHF 1‘200‘000.00 inkl. Mehrwertsteuer für die Sanierung des Sportplatzes Bannegg sowie den Einbau eines Kunstrasenfeldes
Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit der Publikation von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird.
Ablauf der Referendumsfrist: 31. Juli 2023