eUmzug
Ab dem 2. August 2023 ist der eUmzug für die Gemeinde Müntschemier aktiv. Zu- und Wegzüge können anschliessend online über die Plattform eUmzug…
02. Okt. 2023
Über eUmzugCH
Inhalte nach Punkten gegliedert
Was ist eUmzugCH?
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste Ihrer bisherigen Wohngemeinde.
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Was ist eUmzugCH?
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste Ihrer bisherigen Wohngemeinde.