Mitteilung des Gemeinderates 12/2025
Ersatzwahl Gemeinderat
Für die Ersatzwahl des per 1. Juli 2025 vakanten Mitglieds des Gemeinderates ging innerhalb der gesetzlichen Frist (17. März 2025 resp. 62. Tag vor dem Wahltag) fristgerecht ein Wahlvorschlag bei der Gemeindeverwaltung Waldenburg ein. Die Eingabe wird nun durch die Gemeindeverwaltung geprüft und danach an die Geschäftsprüfungskommission zur Erwahrung bis spätestens am 41. Tag vor dem Wahltag weitergeleitet. Erfolgt die Erwahrung gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt, die angekündigte Urnenwahl vom 18. Mai 2025 wird widerrufen und der Namen der gewählten Person publiziert.