Kulturdenkmäler
Im Inventar der geschützten Kulturdenkmäler sind sämtliche Kulturdenkmäler verzeichnet, die vom Regierungsrat auf Antrag der Denkmal- und Heimatschutzkommission nach Anhörung der Einwohnergemeinde in dieses Inventar aufgenommen wurden . Kulturdenkmäler können öffentliche und private Bauwerke, Gartenanlagen, Ensembles oder Einzelobjekte wie z.B. Grenzsteine und Brunnen sowie Bauteile und Zubehör wie z.B. Kachelöfen oder Skulpturen sein. Die Schutzobjekte zeichnen sich durch ihre kulturelle, geschichtliche, künstlerische, kunsthistorische, städtebauliche, volkskundliche oder wissenschaftliche Bedeutung aus.