Einbürgerungen
Wenn Sie eingebürgert werden, erhalten Sie das Ortsbürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht sowie das Schweizer Bürgerrecht. Deshalb müssen sowohl die Gemeinde, der Kanton und der Bund über ein Gesuch entscheiden. Das ganze Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Es dauert zwei bis drei Jahre seit Einreichung des Gesuches bei der Gemeinde bis zum Entscheid über die Einbürgerung.
Es existieren die folgenden drei Einbürgerungsarten:
- Ordentliche Einbürgerung
- Besondere Einbürgerung
- Erleichterte Einbürgerung
Mehr Infos finden Sie auf der Website des Kantons: