Gelegenheitswirtschaft / Freinacht

Gebührenansätze

Gelegenheitswirtschaftsbewilligung
VeranstaltungenBis 100 Personen/PlätzeFr. 50.00 / Tag
 Bis 500 Personen/PlätzeFr. 100.00 / Tag
 Bis 1'000 Personen/PlätzeFr. 200.00 / Tag
 Ab 1'000 Personen/PlätzeFr. 300.00 / Tag
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung
FreinachtBis 01.00 UhrFr. 30.00 pro Freinacht
 Bis 02.00 UhrFr. 30.00 pro Freinacht
 Bis 03.00 UhrFr. 40.00 pro Freinacht
 Bis 04.00 UhrFr. 45.00 pro Freinacht
 Bis 05.00 UhrFr. 50.00 pro Freinacht

Auflage zum Jugendschutz:
 

Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.

Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere, selbst erstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

Formular
Formular

gastwirt (150 kB)

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