Heimatausweis
Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)
Sind Sie Wochenaufenthalter resp. -aufenthalterin in einer anderen Gemeinde und benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem Aufenthaltsort eine Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt?
Die Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt ist eine Abschrift des Personenregisters und wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Sie bestätigt, dass Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Die Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt wird normalerweise für ein Jahr ausgestellt.
Sie können die Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt direkt an den Schaltern der Einwohnerkontrolle beziehen. Bitte bringen Sie einen Ausweis mit. Die Gebühr beträgt CHF 10.00