Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden.
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)
Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:
- Vollständig ausgefülltes Meldeformular – Hundehaltung (Formular kann auch am Schalter ausgefüllt werden)
- Versicherungsnachweis für die Hundehaftpflichtversicherung
- Impfbüchlein / Pass vom Hund
Hundeabmeldung
Bei Wegzug des/der Hundehalters/-in wird der Hund automatisch per Ende Jahr abgemeldet.
Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen.

Reglement Hundehaltung