Als HundehalterIn sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten an- oder abzumelden. 
(Ab Ereignisdatum innert 14 Tage.)

Hundeanmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes folgende Unterlagen mit:

  • Vollständig ausgefülltes Meldeformular – Hundehaltung (Formular kann auch am Schalter ausgefüllt werden)
  • Versicherungsnachweis für die Hundehaftpflichtversicherung 
  • Impfbüchlein / Pass vom Hund

Hundeabmeldung
Bei Wegzug des/der Hundehalters/-in wird der Hund automatisch per Ende Jahr abgemeldet.

Ist Ihr Hund bedauerlicherweise verstorben, so muss ein schweizer Tierarzt bzw. ein Tierärztin den Tod in der Hundedatenbank AMICUS eintragen. 

Reglement als PDF herunterladen
Reglement als PDF herunterladen

Reglement Hundehaltung

hunde (336 kB)

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.