Zählerablesung Wasser
Die ordentliche Ablesung erfolgt einmal jährlich, jeweils per 30. November.
Bei Eigentümerwechsel kann der Stand auch unterjährig abgerechnet werden.
Die ordentliche Ablesung erfolgt einmal jährlich, jeweils per 30. November.
Bei Eigentümerwechsel kann der Stand auch unterjährig abgerechnet werden.
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