Die Gemeindeversammlung (Gesamtheit der Stimmberechtigten) ist das oberste Organ der Gemeinde. Die Stimmberechtigten äussern ihren Willen an der Gemeindeversammlung, soweit nicht die Urnen-abstimmung oder Urnenwahl vorgeschrieben ist.
Die Gemeindeversammlung beschliesst über diverse Sachgeschäfte: z.B. Genehmigung des Budgets; Festsetzung des Steuerfusses; Genehmigung der Jahresrechnung; Erlass, Änderungen oder Aufhebung von Reglementen mit allgemein verbindlichem Inhalt; neue, nicht gebundene Ausgaben (Kreditbegehren); Erteilung des Gemeindebürgerrechts.
Der Versand der Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, jedoch mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Mit der Einladung werden die Traktanden und die Anträge der Gemeindebehörde bekannt gegeben.
Gemeindeversammlung
Es finden jährlich etwa 4 Gemeindeversammlungen im Gemeindesaal statt. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung (Mitteilungsblatt mit Traktandenliste und Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften) werden jeweils 14 Tage vor der Versammlung zugestellt.