Zivilschutz
Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen. Er gilt als Ersatzdienst für den Militärdienst und nimmt auch freiwillige Männer und Frauen auf. (Quelle: ch.ch)
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Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe
Polizeireglement
Öl- und Gasfeuerungskontrolle (Reglement)
Feuerschutzamt
Soweit das Gesetz keine andere Regelung vorsieht, ist der Feuerschutz Aufgabe der Politischen Gemeinden. Die Gemeinden erlassen ein Reglement über den Feuerschutz und die Feuerwehr, das vom Departement für Justiz und Sicherheit genehmigt werden muss. Bestimmte Aufgaben können Gemeinden auch gemeinsam erfüllen (Quelle: GVTG).